Informationen über strafrechtliche Möglichkeiten

Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung sind Straftaten. Sie heißen so, weil das Gesetz sie verbietet und mit einer Strafe belegt (vergleiche § 174 - 184 im Strafgesetzbuch). Ein Mensch kann aber nur bestraft werden, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht von seiner Tat wissen und wenn eindeutig bewiesen ist, dass er diese Straftat begangen hat.
Um die Straftat bekannt zu machen und ihre Aufdeckung einzuleiten, gibt es die Anzeige. Jede Person kann zur Polizei gehen und eine Strafftat anzeigen, auch Kinder und Jugendliche. Wenn eine Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs oder Vergewaltigung gemacht wurde, muss die Polizei die Tatumstände ermitteln. Es ist dann nicht mehr möglich, die Anzeige zurück zu nehmen. Für Jugendliche, die sich überlegen, eine Strafanzeige zu machen, bieten wir Beratung, um z.B. über folgende Fragen zu sprechen:

  • Wo mache ich eine Anzeige?
  • Was fragt mich die Polizei?
  • Was darf die Polizei, was darf sie nicht?
  • Wen befragt die Polizei sonst noch?
  • Wie geht es nach der Anzeige weiter?
  • Wann kommt es zur Gerichtsverhandlung?
  • Was passiert in der Gerichtsverhandlung?
  • Was bedeutet Nebenklage?


Aber auch:

  • Was bedeutet es für mich, Anzeige zu erstatten?
    Was verspreche ich mir davon?
  • Wie sehr wird mich das Verfahren belasten?
    Wer kann mich dabei unterstützen?

 

Wichtig ist, dass du weißt, dass wir in der Beratung niemanden zu einer Anzeige drängen und dass wir selbst von uns aus auch nicht Anzeige erstatten.

Es gibt übrigens ein ganz tolles Buch über diese ganzen Rechtsfragen von Friesa Fastie. Du findest den Titel und die Beschreibung hier: Jugendbücher





 

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