Beratung bei sexueller Gewalt und bei Verdacht auf sexuelle Gewalt

Fachkräfte stehen jeden Tag in engem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen. Aufgrund ihrer Beobachtungsmöglichkeiten und ihrer Beziehung zu den Mädchen und Jungen erlangen sie Kenntnisse von sexueller Gewalt oder sexuellen Übergriffen an Kindern.



1. Sexuelle Gewalt innerhalb der Familie oder im familiären Umfeld

Vertraut sich ein Mädchen/Junge, das/der einen sexuellen Missbrauch innerhalb der Familie oder im familiären Umfeld erlebt hat einer Fachkraft an, kann diese sich an die Beratungsstelle wenden, um Unterstützung und Information zu verschiedenen Themen zu erhalten:

  • Wie gehe ich als Fachkraft mit dem betroffenen Mädchen/Jungen um?
  • Wie spreche ich mit dem Mädchen/Jungen?
  • Welche Hilfe kann ich anbieten?
  • Wie akut ist die Gefährdung?
  • Wen kann, wen muss ich informieren? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?


Das sollten Sie als Fachkraft unbedingt beachten!

Die meisten Fachkräfte sind von dieser Situation gefühlsmäßig betroffen und möchten schnell Maßnahmen einleiten. Wichtig ist es jedoch in erster Linie, ruhig und besonnen zu bleiben und eigene Gefühle und Handlungsimpulse zu ordnen.

Bei sexueller Gewalt in der Familie oder durch enge Freunde der Familie sollten die Eltern des betroffenen Mädchens bzw. Jungen (vorerst) nicht informiert werden, damit der notwendige Schutz nicht gefährdet wird. Wenden Sie sich im ersten Schritt an die Lilith-Beratungsstelle, um dort das weitere Vorgehen zu besprechen.
Ebenso ist zu beachten, dass es keine Verpflichtung zu einer Strafanzeige gibt. Auch wenn Sie eine Anzeige als richtigen Weg einschätzen, sollten Sie zuerst fachlichen Rat einholen. Eine Anzeige sollte nie ohne rechtlichen Beistand für die Betroffenen erfolgen.

In der Beratungsstelle können Handlungsmöglichkeiten abgewogen und die eigene Kompetenz im Umgang mit dem Mädchen/Jungen gestärkt werden. Die Beratung kann auch anonym sein, d.h. die Personendaten des Kindes müssen nicht genannt werden. Fachkräfte können für sich selbst auch Anonymität in Anspruch nehmen.


2. Was ist zu tun, wenn ein Mädchen/Junge einer Fachkraft direkt einen sexuellen Missbrauch anvertraut?

Da Sie in einer solchen Situation sofort reagieren müssen und sich nicht erst Beratung holen können, hier ein paar Hinweise:

  • Loben Sie das Mädchen den Jungen für seinen Mut, sich Ihnen anzuvertrauen.
  • Vermitteln Sie dem Mädchen/Jungen, dass Sie Ihm glauben und dass Sie wissen, dass es viele Kinder und Jugendliche gibt, denen so etwas passiert.
  • Häufig fühlen die Mädchen/Jungen sich selbst schuldig für das, was ihnen angetan wurde. Beziehen Sie klar Position, dass die Verantwortung für den sexuellen Missbrauch allein beim Täter/der Täterin liegt.
  • Verurteilen Sie die Tat, aber nicht die ganze Person des Täters/der Täterin. Die Gefühle der Mädchen/Jungen sind bezüglich des Täters/der Täterin häufig sehr ambivalent.
  • Versprechen Sie nicht, mit niemandem darüber zu reden, was Ihnen anvertraut wurde. Sagen Sie ehrlich, dass dies auch für Sie eine schwierige Situation ist und Sie sich selbst erst Unterstützung holen müssen (natürlich anonym und vertraulich).
  • Versprechen Sie nichts, was Sie möglicherweise nicht halten können. Impulsives Handeln schadet in der Regel bei sexuellem Missbrauch mehr, als dass es hilft. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich von einer ausgewiesenen Fachstelle zu diesem Thema über das weitere Vorgehen beraten.
  • Seien Sie verbindlich. Sagen Sie dem Mädchen/dem Jungen, dass Sie Zeit benötigen, um über das, was Ihnen berichtet wurde, nachzudenken. Überlassen Sie es aber nicht dem Mädchen/Jungen, Sie wieder anzusprechen, sondern machen Sie einen festen Zeitpunkt aus, an dem Sie sich weiter unterhalten.
  • Hilfe bei sexuellem Missbrauch braucht in der Regel das Zusammenwirken verschiedener Fachkräfte. Sich vor irgendwelchen weiteren Schritten von einer Fachstelle in Ruhe beraten zu lassen, zeugt von Ihrer Kompetenz. Nur so kann letztlich ein längerfristiger Schutz vor sexueller Gewalt für betroffene Mädchen und Jungen erreicht werden.
  • Insbesondere bei Jugendlichen sollte nicht über deren Kopf hinweg entschieden werden, da sie so ähnlich wie beim sexuellen Missbrauch selbst zum Objekt des Geschehens werden würden. Ihre Gefühle, Wünsche und Bedürfnisse sollten im Zentrum der Überlegungen stehen. Die Mädchen/Jungen können so die Chance erhalten, zum Subjekt des Hilfeprozesses zu werden und somit auch Wertschätzung und Stärkung ihres Selbstwertgefühls erfahren.



3. Umgang mit einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch / Handlungsleitfaden

In Kindertageseinrichtungen und Schulen fallen Kinder hin und wieder durch Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensänderungen auf, deren Ursachen sich nicht klären lassen. Diese Verhaltensauffälligkeiten können, müssen aber nicht Hinweis auf sexuelle Gewalterfahrungen sein. Besonders spezifische Auffälligkeiten wie sexualisiertes Verhalten oder eine altersunangemessene sexuelle Sprache, geben bei Fachkräften häufig Anlass zu einem Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Fachkräfte können sich an die Beratungsstelle wenden, wenn sie bei einem bestimmten Kind sexuellen Missbrauch vermuten. Diese Vermutung kann vage sein oder es können bereits konkrete Beobachtungen vorliegen.

Die Beratung erfolgt in jedem Fall anonym, (d.h. die Personendaten des Kindes werden nicht genannt), da der Verdacht auf sexuellen Missbrauch nur eine mögliche Erklärung für die kindlichen Verhaltensäußerungen darstellt.

Eine erste Orientierungshilfe bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch bietet der Handlungsleitfaden für Fachkräfte.

Download des Handlungsleitfadens PDF-Datei ca . 800kB


4. Sexuelle Gewalt in der Einrichtung

  • durch Kinder und Jugendliche
  • durch Mitarbeiter/innen


Findet sexuelle Gewalt in der Einrichtung durch Kinder oder Jugendliche statt, ergeben sich folgende Fragen zum fachlichen Umgang:

  • Welche Haltung von Seiten der Institution ist notwendig, um mit sexueller Gewalt innerhalb einer Einrichtung kompetent umgehen zu können?
  • Welche Interventionen sind notwendig
    • für das Mädchen/den Jungen, das/der sexuelle Gewalt erlebt hat?
    • für das Mädchen/ den Jungen, das/der sexuell übergriffig wurde?
    • für die Gesamtgruppe?
  • In welchen Umfang müssen betroffene Eltern informiert und unterstützt werden?
  • Müssen andere Institutionen informiert werden?


Findet sexuelle Gewalt in der Einrichtung durch Mitarbeiter/innen statt, erleidet die Einrichtung häufig einen institutionellen Schock, der zur Einschränkung ihrer Handlungsmöglichkeiten und zur Spaltung der Mitarbeiterschaft führen kann. Es ergeben sich folgende Fragen zum fachlichen Umgang:

  • Welche Haltung und Positionierung zum Thema Kinderschutz ist von Seiten der Institution notwendig, um mit sexueller Gewalt durch Mitarbeiter/innen kompetent umgehen zu können?
  • Gibt es festgelegte Verfahrensabläufe zum Umgang mit dieser Problematik?
  • Welche persönlichen, fachlichen und rechtlichen Fragen stellen sich in dieser Situation? Auf der fachlichen Ebene geht es um den Schutz des betroffenen Kindes/der jugendlichen Person und um die Information der Eltern. Aus rechtlicher Sicht müssen Konsequenzen für den betreffenden Mitarbeiter/die Mitarbeiterin geklärt werden und es muss überlegt werden, wie mit Informationen intern und extern korrekt umzugehen ist.


Auf der persönlichen Ebene geht es um die Gefühle und die Haltung der Mitarbeiter/innen zu dem Vorfall und um die Verhaltensweisen und Umgangsformen die sich daraus ergeben.

Findet sexuelle Gewalt in einer Einrichtung durch einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin statt, so ist in jedem Fall eine externe Stelle zur Klärung des Handlungsbedarfes hinzuzuziehen. Dies gilt auch, wenn es sich um einen Verdacht auf sexuelle Gewalt handelt.



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